Für Ihre Planung
Ein Exponat, das zurückkehren soll, hat einen anderen Verbleib als Werbematerial, das verteilt wird. Trennen Sie diese Zwecke in der Beschreibung und benennen Sie den Ansprechpartner für die Unterlagen. Produktnamen in verschiedenen Sprachen verbinden Sie über dieselbe stabile Kennung, damit Packliste und Dokumente zusammenpassen.
Innerhalb der EU und außerhalb
Zwischen EU-Mitgliedstaaten fallen für übliches Messegut in der Regel keine Zollformalitäten an; Packliste, Lieferanschrift und Kontakte genügen meist für die Planung. Bei Messen außerhalb der EU, etwa in der Schweiz, im Vereinigten Königreich oder in Ländern des Nahen Ostens, kommen Zollverfahren hinzu. Ob und wie eine konkrete Strecke durchführbar ist, prüfen wir vor dem Angebot.
Vorübergehende Verwendung und ATA-Carnet
Messegut, das nach der Veranstaltung zurückkehrt, kann in vielen Ländern zur vorübergehenden Verwendung eingeführt werden, häufig mit einem ATA-Carnet. In Deutschland stellen die Industrie- und Handelskammern Carnets aus. Klären Sie früh, ob ein Carnet nötig ist und wer es beantragt; wir planen den Transport so, dass Abfertigungszeiten und Dokumente zum Messefenster passen.
Darauf kommt es an
- Abhol- und Zielland sowie die genaue Messeadresse sind angegeben.
- Für jede Warengruppe ist der Zweck benannt: Ausstellung mit Rückkehr, Verteilung oder Verkauf.
- Es ist geklärt, wer Zollunterlagen oder ein ATA-Carnet beschafft.
